Farbenfrohe Blüten, intensive Düfte – wir lieben die Vielfalt und Schönheit der Blumen. Noch besser, wenn wir diese im eigenen Garten pflanzen. Doch Vorsicht: nicht alle Pflanzen könnt ihr bedenkenlos im Beet pflanzen.
Trügerisch mit seiner hübschen Blüte wurde der Schlafmohn zur Giftpflanze des Jahres 2021 gekürt. Teilweise wegen dieser Giftigkeit ist der Anbau in Deutschland auch strengstens verboten.
Schlafmohn hat viele Eigenschaften und wird unter anderem als Lebensmittel, Schmerz- aber auch Rauschmittel verwendet.
Schlafmohn besitzt Milchsaft in seinen Samenkapseln, welcher Alkaloide enthält. Aus diesem können Morphium und Rauschgift gewonnen werden, was stark abhängig machen kann. Daher hat das Betäubungsmittelgesetz den Besitz von Schlafmohn-Pflanzen in Deutschland verboten. Ein Anbau ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle erlaubt.
Um keine Schwierigkeiten zu bekommen, aber nicht auf die schöne Optik des Mohns verzichten wollt, raten wir euch zum Anbau von Klatsch- oder Islandmohn.
Hanf zählt zu den ältesten Nutzpflanzen der Erde. Aus den Vielen Bestandteilen der Pflanze werden Seile, Speiseöl, ätherische Öle aber auch Haschisch und Marihuana hergestellt.
Ähnlich wie Schlafmohn hat auch Hanf eine betäubende und berauschende Wirkung und zählt daher zu den verbotenen Pflanzen in Deutschland.
Salvia Divinorum ist eine Unterart des beliebten Küchenkrauts. Jedoch hat der Pflanzensaft dieser Art eine starke halluzinogener Wirkung. Daher hat das Betäubungsmittelgesetz den Anbau des Hexensalbeis verboten.
Der immergrüne, bis zu 2,5 Meter hohe Strauch kann durchaus als Zierpflanze mit seiner rötlichen Rinde, gelblichen Blüten und roten Früchten Aufsehen erregen. Doch viel mehr ist die Pflanze durch ihre Inhaltsstoffe bekannt.
Die Blätter des Strauches enthalten Alkaloide und Kokain. In getrockneter Form werden sie gern als Genussmittel, Nahrungsergänzungsmittel, aber auch zu medizinischen Zwecken genutzt. Der Kokastrauch fällt unter die Kategorie der Betäubungsmittel. Daher ist das Anpflanzen ohne Erlaubnis strafbar.
Besitzt ihr einen Kleingarten, gibt das Gesetz bestimmte Regeln vor. Nicht pflanzen dürft ihr große Laubbäume wie Erlen, Eichen, Birken, Buchen und Mammutbäume. Auch Nadelbäume wie Kiefern, Zeder, Tannen, Wachholder und Scheinzypresse sind im Kleingarten tabu. Ebenso verbietet das Gesetz Deck- und Blütensträucher wie Zierkirsche, Hartriegel und den giftigen Goldregen.
Generell dürfen Gehölze in Kleingärten eine maximale Höhe von drei Metern nicht überschreiten. Lediglich Obstbäume, welche bis zu vier Meter hochwachsen, sind erlaubt.
Mit dem Anbau von Pflanzen, die als Wirte für Krankheitserreger gelten, wie Feuerdorn, Korkenzieherweide, Mandelbäumchen, Felsenbirne und Zwergmispel, macht man sich in Deutschland ebenfalls strafbar.
Plant ihr eine neue Bepflanzung eures Gartens, solltet ihr euch unbedingt fachmännisch beraten lassen, welche Pflanzen für euren Garten infrage kommen und wie ihr diese pflegen müsst. So könnt ihr sicher sein, dass ihr bedenkenlos gärtnern könnt und euch keine Strafen erwarten.